Gewässerentwicklungskonzept Kleine Flämingbäche
Sachsen-Anhalt
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Lebensraum Fließgewässer 
erhalten und entwickeln

Was ist ein Gewässerentwicklungskonzept?

Der gute ökologische Zustand als ein wesentliches Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist derzeit in vielen Fließgewässern Sachsen-Anhalts noch nicht erreicht. Neben den stofflichen Belastungen sind dafür Strukturdefizite oder eine fehlende ökologische Durchgängigkeit als Hauptbelastungsfaktoren verantwortlich.

Um die anspruchsvollen ökologischen Zielstellungen der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden mit dem Planungsinstrument der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) notwendige fachliche Grundlagen für Sachsen-Anhalt erarbeitet.  Die rechtlich unverbindlichen GEK bieten einen flussgebietsbezogenen Überblick über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie in den Gewässern und deren Auen.

Folgende Aufgaben umfasst daher das GEK:

  • Defizite der Gewässerstruktur und unüberwindbare Wanderbarrieren für Fische und Kleinlebewesen im Gewässer zu identifizieren 
  • aufzuzeigen, wo Gewässer naturnah gestaltet und unterhalten werden können
  • geeignete Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung vorzuschlagen
  • die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit mit den regionalen Akteuren abzustimmen

Wer bearbeitet das GEK Kleine Flämingbäche?

Verantwortlich für die Bearbeitung ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Sachsen-Anhalt, Gewässerkundlicher Landesdienst. Das Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR wurde mit der Erstellung des GEK Kleine Flämingbäche beauftragt. Die Arbeit beginnt Anfang 2022 und soll im Herbst 2022 abgeschlossen sein.

Olbitzbach

HINTERGRUND
der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

Die EG-WRRL ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Verbindliches Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist es, unsere Fließgewässer in einen naturnahen und durch Artenvielfalt geprägten Zustand, mit einer guten Wasserqualität zu versetzen und nachhaltig zu sichern.
Bis spätestens 2027 sollen alle Gewässer den „guten ökologischen und chemischen Zustand" aufweisen.

Dazu wurden aquatische Kleinlebewesen, Wasserpflanzen und Fische sowie chemische und physikalische Parameter untersucht und der aktuelle Zustand aller Fließgewässer ermittelt. Mit Hilfe von Maßnahmenprogrammen sollen nun die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinien erreicht werden.

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Kontakt

Projektträger
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Planungsbüro
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR

Projektkoordination
Landgesellschaft
Sachsen-Anhalt mbH

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Ein Projekt
zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt